Der Staatsaufbau Deutschlands 


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Der Staatsaufbau Deutschlands

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. Dort steht, dass die BRD ein demokratischer föderativer und sozialer Rechtsstaat ist. Die Staatsfahne ist schwarz-rot-gold. Die Staatsgewalt wird von besonderen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Das Staatsoberhaupt der BRD ist der Bundespräsident. Heute ist es Johannes Rau. Er wurde im Jahre 1999 gewählt. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt. Die Bundesversammlung ist ein Gremium, das extra zu dem Zweck zusammenkommt, den Bundespräsidenten zu wählen. Der Bundespräsident ist der Vertreter des Staates in der Welt. Er ernennt und erläßt verschiedenen Bundesbeamten und schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Der Bundestag und der Bundesrat sind zwei Kammern, die das deutsche Parlament bilden. Der Bundestag wird vom Volk für 4 Jahre gewählt. Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Im Bundestag sind jetzt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Grünen und die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) vertreten. Der Bundesrat ist Ländervertretung. Das heißt, es ist ein Verfassungsorgan, das aus den Vertretern der Bundesländer gebildet wird. Sie wirken auf die Legislative und die Exekutive des Bundes ein. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und Bundesministern. Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Bundesverfassungsgericht. Deutschland ist ein Bundesstaat. Das heißt, dass nicht nur der Bund, sondern auch 16 Bundesländer die Rechte des Staates haben. Sie haben eigene Machtorgane der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung. Deshalb nennt man oft Deutschland Bund und Länder.



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